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Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung [Chiffre REWI-14256]

Ort: Innsbruck
Unternehmen: Universität Innsbruck
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Studentische Mitarbeit in Forschung und VerwaltungChiffre REWI-14256 Beginn/Dauer:ehest möglichbefristet bis 31.08.2024, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver LeistungsbeurteilungOrganisationseinheit:Zivilgerichtliches Verfahren, Standort InnsbruckBeschäftigungsausmaß:8 Stunden/WocheIhre Aufgaben:Mitwirkung an wissenschaftlichen ProjektenMitarbeit in der LehreVerwaltungsaufgabenIhr Profil:laufendes Studium (Bachelor/Diplom/Master) der RechtswissenschaftenÜberdurchschnittliche Kenntnisse im ZivilverfahrensrechtAusgezeichnete DeutschkenntnisseGute Kenntnisse in angrenzenden Fächern sind von VorteilSelbständiges und eigenverantwortliches ArbeitenFlexibilität, TeamfähigkeitFreundliches Wesen im Umgang mit Mitarbeiter/innen und Studierenden Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html Unser Angebot:Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 520 / Monat (14 mal)* vorgesehen.*Stand 2024Bewerbung:Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 05.06.2024 unter Angabe der Chiffre REWI-14256Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
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