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Leitung Abteilung III/C/5 Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und Pensionskassenvorsorge

Gehalt: 3.590,30 €
Ort: Wien
Unternehmen: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Arbeitszeit: Vollzeit
derStandard.at
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bmkoes.gv.at

Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung III/C/5
„Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und Pensions­kassenvorsorge“ im Bundesministerium
für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungs­gesetzes 1989 ist die Funktion der Leitung der Abteilung III/C/5 – „Pensionsrechtliche Angelegenheiten, Karenzrecht und Pensions­kassenvorsorge“ – im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ab 1. Juli 2024 zu besetzen.

Die Funktion ist der Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A 1 bzw. der Bewertungsgruppe v1/4, Entlohnungsgruppe v1 zugeordnet.

Unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs. 1 und 73 Vertrags­bedienstetengesetz 1948 ist für diesen Arbeitsplatz ein Mindestverdienst von brutto € 3.590,30 (14-mal jährlich) vorgesehen. Auf Basis der gesetzlichen Vorschriften und nach der Möglichkeit anrechenbarer Vordienstzeiten kann sich der Monatsverdienst erhöhen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion sind:
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • die volle Handlungsfähigkeit
  • die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
Aufgabenbereiche und Tätigkeiten:
  • Steuerungs-, Leitungs- und Managementaufgaben die Abteilung betreffend
  • Pensionsrecht: u.a. Entwicklung innovativer und alternativer Lösungsansätze, Erstellung von Entscheidungshilfen und Alternativvorschlägen für Stakeholder, Ausarbeitung von rechtlichen Dokumenten, Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Abstimmung mit anderen Ressorts, Vertretung der Interessen des BMKÖS in Verhandlungen und Arbeitsgruppen, Auswertung und Analyse der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Bundes hinsichtlich allfälliger Auswirkungen auf das Pensionsrecht, Vertretung der einschlägigen Rechtsgebiete in Verfahren vor VfGH und VwGH
  • Sozialversicherungs- und Karenzrecht: Erstellung von Informationen und Entscheidungshilfen für politische Entscheidungsträger, soweit es für den Bereich des Bundesdienstes relevant ist, Abschätzung der Auswirkungen von Maßnahmen und Aufzeigen von Alternativen, um potenzielle Konsequenzen zu bewerten und alternative Handlungsoptionen aufzuzeigen
  • Fremdlegistik: Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Länder in den Rechtsgebieten der Sektion III – „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation“ im Hinblick auf die Wahrung von Bundesinteressen (insbesondere finanzielle Auswirkungen und Mitwirkung von Bundesorganen)
  • Pensionsberatung und -berechnung in besonders komplexen Einzelfällen
Von den Bewerber:innen werden erwartet:

Die folgenden angeführten Punkte werden bei der Eignungsbeurteilung entsprechend ihrer Gewichtung berücksichtigt.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten Gewichtung
  1. erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften

*)

  1. fundierte Kenntnisse des Pensionsrechts und des sozialversicherungsrechtlichen Umfelds
  2. fundierte Kenntnisse des Dienst- und Besoldungsrechts, des Bezügerechts und der dienstrechtlichen Nebengesetze

35 %

  1. Fremdsprachenkenntnisse: Englisch in Wort und Schrift
  2. gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook)

5 %

  1. Management- und/oder Projekterfahrung
  2. Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts
  3. Erfahrungen auf dem Gebiet des Dienst- und Besoldungsrechts

35 %

  1. Fähigkeit, sich in Wort und Schrift auf höchstem Niveau auszudrücken, komplexe Sachverhalte rasch zu erfassen und die wesentlichen entscheidungsrelevanten Sachverhaltselemente zusammenzufassen
  2. Zielorientiertheit sowie praxisbezogenes Denkvermögen
  3. besonderes Verhandlungsgeschick, insbesondere mit anderen Ressorts und der Gewerkschaft sowie Sachargumentationsfähigkeit
  4. hohes Maß an Eigeninitiative, Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen

25 %

*) Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen und ein ausführlicher Lebenslauf anzuschließen. Im Bewerbungsgesuch sind die Gründe anzuführen, die die:den Bewerber:in für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Darüber hinausist der Bewerbung zwingend ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen, in welchem die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter:innen, ausführlich darzustellen sind („konzeptive Leitvorstellung“). Spezifische Kenntnisse der Abteilung werden diesbezüglich nicht vorausgesetzt.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein.

Der Mindestverdienst ergibt sich unter Anwendung der §§ 28 und 30 Gehaltsgesetz 1956 bzw. der §§ 71 Abs. 1 und 73 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Beamtinnen:Beamte € 4.352,60| Vertragsbedienstete € 3.590,30).

Interessent:innen werden eingeladen,sich unter Anführung der Geschäftszahl 2024-0.270.539 beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung I/1, z.H. Herrn Mag. Sauseng, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, schriftlich zu bewerben.

Ende der Bewerbungsfrist: 13. Mai 2024

Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (postalisch oder per E-Mail an martin.sauseng@bmkoes.gv.at) einlangt.

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